Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AWK Gebäudedienst e. K. für die Unterhalts-, Glasreinigung und allgemeine Dienstleistungen Für Verträge, die uns aufgrund unseres Angebotes mündlich, telefonisch oder schriftlich erteilt wurden, gelten folgende Bestimmungen: 

1. Personal 

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte zur Durchführung der Reinigung, auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall. Der Auftragnehmer behält sich vor, Nachunternehmer einsetzen zu können. Jeder Mitarbeiter wird im Anhang zum Arbeitsvertrag auf den § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet und erhält darüber hinaus Hinweise zur Arbeitsausführung. Dem Reinigungspersonal ist es untersagt, Einblick in Akten, Schriftstücke oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen. Alle Gegenstände, die als Fundsache angesehen werden, sind sofort den Ansprechpersonen zu übergeben. Telefongespräche von der Hausanlage des Auftraggebers sind untersagt. 

2. Gerätevorhaltung 

Der Auftragnehmer stellt die für die Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte und Maschinen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sich die eingesetzten Geräte und Maschinen stets in betriebssicherem und vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Außerhalb der Arbeitszeit sind die Geräte in den dafür vorgesehenen Schränken/Putzkammern zu verstauen. 

3. Reinigungsmittel 

Der Auftragnehmer liefert die erforderlichen Reinigungsmittel. Er verpflichtet sich, nur qualitativ hochwertige, materialverträgliche Präparate zu verwenden. Als Grundlage für die Reinigungsausführung dient die Pflegeanleitung, diese stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Vertragsbeginn zur Verfügung. 

4. Wasser/Energie 

Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser für die Durchführung der Reinigungsarbeiten kostenlos zur Verfügung, gegebenenfalls auch zur Waschmaschinennutzung im Objekt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf sparsamen Verbrauch zu achten. 

5. Schließungen 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Reinigungsobjekt zu den Reinigungszeiten für den Auftragnehmer zugänglich ist. Abweichungen: Schließen von Türen usw. werden in der Objektbeschreibung niedergeschrieben. 

6. Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer trifft alle Vorkehrungen zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie sonstiger gesetzlicher Bestimmungen. Wird im Zuge der Arbeit festgestellt, dass am Gebäude oder seinen Einrichtungen Mängel entstanden sind, welche die Ausführung der Reinigungsarbeiten einschränken oder nicht ausführen lassen, so muss der Objektbetreuer dieses den Ansprechpersonen unverzüglich melden. 

7. Haftung und Versicherung 

a) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Auftragnehmer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. 

b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Übrigen in Höhe der Deckungssumme der abgeschlossenen Industrie- und Umwelthaftpflichtversicherung. Über die Höhe der Deckungssumme wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Durch Mitarbeiter des Auftragsnehmers verursachte Schäden die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Kenntniserlangung dem Auftragnehmer schriftlich zu melden. Für später gemeldete Schäden wird nicht gehaftet. 

c) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

d) Soweit Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 

8. Sonderarbeiten 

Genehmigungen für Sonderarbeiten erteilt grundsätzlich nur die vom Auftraggeber benannte Ansprechperson. Die Berechnung der Sonderarbeiten erfolgt zum Stundennachweis. (Zuschläge Feiertage: 150%, Sonntag: 100%, Samstag/Nacht: 25%) Stundensatz Unterhaltsreinigung: € 29,00/Stunde, Glasreinigung: € 48,00/Stunde. An- und Abfahrtspauschale: € 35,00. 

9. Rechnungsstellung und -regulierung 

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und per Brief oder, wenn der Auftraggeber hierzu seine Genehmigung erteilt, per E-Mail. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Beträge sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird jeweils in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen bis die offenen Rechnungen bezahlt sind. 

10. Vergütungen 

Die Kalkulation des Preises basiert auf der Quadratmeterzahl, d. h. bei Unklarheit über die Quadratmeterzahl entscheidet das Aufmaß. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den geltenden Tarifvertrag sowie die Bestimmungen des Entsendegesetzes einzuhalten. Alle beschlossenen tariflichen Lohnveränderungen der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt können an den Vertragspartner weitergegeben werden. Bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt jedoch eine entsprechende Anpassung. 

Bei stark eingeschränkter Nutzbarkeit der Leistungsfläche, kann eine verhältnismäßige Reduzierung der Vergütung vereinbart werden. 

Bei Schließung der Leistungsfläche, aufgrund von allgemein nationaler Krise oder Anordnung, reduziert der Auftragnehmer die Rechnung folgend bei entsprechenden Leistungstagen pro Woche: (sofern nicht anders vertraglich vereinbart) 

1x/Woche = 75% ⎮ 2x & 3x/Woche = 80% ⎮ 4x & 5x/Woche = 90% – Zwischenreinigungen können in der Zeit vom Arbeitgeber beansprucht werden. 


11. Kündigung 

Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich der erste Monat nach Auftragsbeginn als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Danach kann er von beiden Seiten, sofern hier auch nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. 

12. Vertragserfüllung 

Ein Reinigungsmangel muss schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen beim Auftragnehmer angezeigt werden. Es besteht ausdrücklich nur ein Nachreinigungsanspruch, kein Abzugsrecht. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Reinigung statt. Kann die Reinigung deswegen nicht durchgeführt werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die monatliche Pauschale zu kürzen. Schließzeiten seitens des Auftraggebers z. B. zwischen Feiertagen können nicht berücksichtigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Rechnungskürzung. Bei Nichtzahlung der Rechnungen oder gekürzten Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen behält der Auftragnehmer sich das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht vor. Bei Insolvenz des Auftraggebers hat der Auftragnehmer sofort nach Bekanntmachung das Recht, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, sämtliche ausstehenden Rechnungen werden dann sofort fällig. 

13. Widerrufsrecht für nicht gewerblich tätige Personen 

Innerhalb von vierzehn Tagen kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist der Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief per Postversand, Telefax oder E-Mail) über den Widerruf zu informieren. 

14. Salvatorische Klausel 

Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden dann eine Vereinbarung treffen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. 

15. Gerichtsstand: Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg. Stand: 2020